Rechtliches

 

 

Gemäß Waffengesetz-Novellierung aus dem Jahre 2003 wird veranlagt, dass die Industrie Blockiersysteme zu entwickeln hat die geeignet sind, Schusswaffen derart zu blockieren, dass eine Verwendung als Schusswaffe unmöglich gemacht wird.

Problematisch stellt sich dabei die Situation dar, da das Gesetz vorsieht, bei Nichtvorhandensein entsprechender Systeme das Erbenprivileg vollständig entfallen zu lassen.

Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen,  geeignete Systeme zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen.

Die Entscheidung fiel für Systeme auf rein mechanischer Basis, da kombinierte Ansätze, beispielsweise mit elektronischen Sicherungen, nicht die erforderliche Haltekraft aufweisen und zusätzliche Angriffspunkte für die illegale Entfernung bieten.

Zum 1. April 2008 tritt wiederum ein überarbeitetes Waffengesetz in Kraft.

Erstmals wurde zum 1. April 2008 die prüfungsführende Stelle (PTB) benannt und die technische Richtlinie für die Blockiersysteme veröffentlicht.